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Was ist EU Überweisung?
Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union
und des Europäischen Wirtschaftsraums, auch EU-Überweisungen oder EU-Standardüberweisungen
genannt, sind eine besondere Form der Auslandsüberweisung. Sie dürfen für
Kunden seit dem 1. Juli 2003 laut EU-Verordnung 2560/2001 nicht teurer sein als innerstaatliche
Überweisungen.
Eine EU-Überweisung muss, um der EU-Verordnung zu entsprechen, folgende Kriterien
erfüllen:
* Als Empfängerdaten müssen IBAN und BIC angegeben sein.
* Als Währung ist nur der Euro zulässig. Dies gilt auch für Staaten,
die den Euro nicht als Zahlungsmittel eingeführt haben.
* Der Überweisungsbetrag darf 50.000 nicht überschreiten.
* Die Spesen müssen zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden (Gebührenregelung
SHA).
Seit 2005 sind auch die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) der EU-Preisverordnung
beigetreten, so dass Überweisungen, die die Bedingungen der Verordnung erfüllen,
ebenfalls wie EU-Standardüberweisungen bepreist werden. An die Preisgrenzen nicht
gebunden ist die Schweiz.
In Deutschland schreibt das Überweisungsgesetz eine Laufzeit für EU-Überweisungen
von weniger als fünf Tagen vor (Ausnahme Griechenland 6 Banktage). Zahlungen über
12.500 müssen der Bundesbank für die Außenwirtschaftsstatistik
gemeldet werden.
Den organisatorischen Rahmen für Auslandsüberweisungen bildet der Einheitliche
Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).
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