Was ist EU Überweisung?


Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, auch EU-Überweisungen oder EU-Standardüberweisungen genannt, sind eine besondere Form der Auslandsüberweisung. Sie dürfen für Kunden seit dem 1. Juli 2003 laut EU-Verordnung 2560/2001 nicht teurer sein als innerstaatliche Überweisungen.

Eine EU-Überweisung muss, um der EU-Verordnung zu entsprechen, folgende Kriterien erfüllen:

* Als Empfängerdaten müssen IBAN und BIC angegeben sein.
* Als Währung ist nur der Euro zulässig. Dies gilt auch für Staaten, die den Euro nicht als Zahlungsmittel eingeführt haben.
* Der Überweisungsbetrag darf 50.000 € nicht überschreiten.
* Die Spesen müssen zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden (Gebührenregelung SHA).

Seit 2005 sind auch die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) der EU-Preisverordnung beigetreten, so dass Überweisungen, die die Bedingungen der Verordnung erfüllen, ebenfalls wie EU-Standardüberweisungen bepreist werden. An die Preisgrenzen nicht gebunden ist die Schweiz.

In Deutschland schreibt das Überweisungsgesetz eine Laufzeit für EU-Überweisungen von weniger als fünf Tagen vor (Ausnahme Griechenland 6 Banktage). Zahlungen über 12.500 € müssen der Bundesbank für die Außenwirtschaftsstatistik gemeldet werden.

Den organisatorischen Rahmen für Auslandsüberweisungen bildet der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).

Vielen Dank

Petra & Konrad Schulte